Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Richard Wagner

Informationen an Betreiber von Feuerungsanlagen

Auszug aus Verordnung über die Ausführung der Schornsteinfeger - arbeiten (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) Vom 1. Oktober 1990

5. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räume sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme bisher unbenutzter Schornsteine den Bev.Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen. Die Errichtung oder wesentliche Änderung sowie die dauernde Entfernung von Feuerstätten haben sie diesem unverzüglich mitzuteilen.

Wenn in Ihrem Anwesen eine neue Feuerstätte errichtet oder wesentlich geändert wurde, teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in den nächsten Tagen mit, damit die Feuerstätte abgenommen werden kann.

Ohne Abnahmebescheinigung besteht kein Versicherungsschutz !

(Gebäude bzw. Hausrat)





Bundesland: Saarland
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Richard Wagner

Schornsteinfegermeister Energieberater ( HWK)
Saareckstraße 5
66663 Merzig
Tel.: 06861-73439
Homepage: Klick
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Innung Saarland
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