Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Formblatt FG98

Dieses Formular ist von der ausführenden Fachfirma auszufüllen wenn folgende Veränderungen an Feuerungsanlagen  vorgenommen werden:
-Veränderungen an Feuerstätten
-Neuerrichtung von Feuerstätten
-Veränderungen an Hausschornsteinen wie z.B. Sanierung und Einbau von Abgasleitungen
 
 
 


Anmeldung einer Feuerstätte


    Auszug aus der Kehr- und Überprüfungsordnung

    § 11 Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen

    (6) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme bisher unbenutzter Schornsteine den Bezirksschornsteinfegermeister rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen.

    Die Errichtung oder wesentliche Änderung sowie die dauernde Entfernung von Feuerungsanlagen
    haben sie diesem unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


    Sie haben hier die Möglichkeit das Formular zu downloaden und mir per Post, Fax oder eMail zu übermitteln.





    Bundesland: Saarland
    - Zentralinnungsverband (ZIV) -

    Uns liegen folgende Daten für Ihre Suche vor:*

    Richard Wagner
    Saareckstraße 5
    66663 Merzig
    Tel:06861-73439


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    *ohne Gewähr

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