Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Wer benötigt den Energieausweis?

  • Verpflichtend ist der Energieausweis für:
  • Bauherrn
  • Vermieter,Verpächter
  • Verkäufer von Wohngebäuden, Wohnungen oder selbstständige Nutzungseinheiten, oder bei
  • Gebäudeerweiterungen, wenn die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als 50% erweitert wird
  • Gebäudemodernisierungen [Aussenwände, Fenster,Dachflächenfenster, Außentüren, Decken,Dachschrägen und Vorhangfassaden] ( lt.Anlage 3 Nr.1 bis 6 EnEV)
     
     
    Quelle: EnEV 2007 §16





Bundesland: Saarland
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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