Ihr Schornsteinfegermeister
Richard Wagner
Dieses Formular ist von der ausführenden Fachfirma auszufüllen wenn folgende Veränderungen an Feuerungsanlagen vorgenommen werden:
-Veränderungen an Feuerstätten
-Neuerrichtung von Feuerstätten
-Veränderungen an Hausschornsteinen wie z.B. Sanierung und Einbau von Abgasleitungen
Auszug aus der Kehr- und Überprüfungsordnung
§ 11 Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen
(6) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, vor Inbetriebnahme bisher unbenutzter Schornsteine den Bezirksschornsteinfegermeister rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen.
Die Errichtung oder wesentliche Änderung sowie die dauernde Entfernung von Feuerungsanlagen
haben sie diesem unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sie haben hier die Möglichkeit das Formular zu downloaden und mir per Post, Fax oder eMail zu übermitteln.